Verpackungsverordnung

Informationen zur Verpackungsverordnung (VerpackungsV)

Wir sind gemäß der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, die Verkaufsverpackungen einschließlich der Versandverpackungen unserer Produkte, die kein Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen (wie z.B. dem grünen Punkt [der Duales System Deutschland GmbH]), unentgeltlich zurückzunehmen. Zurückgenommene Verpackungen müssen von uns wieder verwendet oder den Bestimmungen der VerpackungsV nach entsorgt werden. 

Gerne nennen wir Ihnen eine geeignete Rückgabemöglichkeit (eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen) in zumutbarer Entfernung, die Ihnen eine kostenfreie Entsorgung der mit einem entsprechenden Zeichen versehenden Verpackung ermöglicht. Die Möglichkeit, Verpackungen an uns unentgeltlich zurückzuschicken, besteht grundsätzlich. Dies gilt erst recht dann, wenn keine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung existiert bzw. die Verpackung nicht durch ein entsprechendes Zeichen gekennzeichnet ist. Dann übernehmen wir alle anfallenden Kosten der Entsorgung einschließlich etwaiger Beförderungskosten. Zurückgenommene Verpackungen werden von uns verordnungskonform verwertet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns: 

Grovendo UG (haftungsbeschränkt), Grüner Weg 16, 52249 Eschweiler 

Telefon: 02403 / 94 79 180

Fax: 02403 / 94 79 181 

E-Mail: service(at)grovendo.de

 

Hersteller und/oder Vertreiber von Verpackungen unterliegen den Verpflichtungen der Verpackungsverordnung (VerpackV).

Zur Erfüllung dieser Pflichten haben wir für das Jahr 2018 die Firma NOVENTIZ GmbH, Dürener Straße 350 in 50395 Köln als kompetenten Partner gewonnen.
Durch die Teilnahme am Lizenzierungssystem der NOVENTIZ ist gewährleistet, dass für alle an die NOVENTIZ gemeldeten Verpackungen die Rücknahme- und Verwertungspflichten nach der VerpackV erfüllt werden.

Ausgestellt für: Grovendo UG (haftungsbeschränkt)
Lizenzierungsnummer: VV2390

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