Batterieverordnung (BattVO)

Informationen zur Batterieverordnung (BattVO) 

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, welche z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Zudem können  die Batterien oder Akkus in Geräten eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind verpflichtet, Altbatterien und Akkus nach Gebrauch an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort s zurückzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung von Batterien im herkömmlichen Hausmüll ausdrücklich verboten ist. Handel und Hersteller sind aufgrund der gesetzlichen Rücknahmepflicht dazu verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen. Von uns erhaltende Batterien können Sie nach Gebrauch bei folgender Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns unentgeltlich zurücksenden:

Grovendo UG (haftungsbeschränkt), Grüner Weg 16, 52249 Eschweiler

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltone gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes – so steht "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber, Li" für Lithium, "Ni" für Nickel, "Mh" für Metallhydrid und "Zi" für Zink.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers. 

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